Der Schaftriebstreit von 1493 *)
Streitigkeiten wurden zu dieser Zeit zwischen den jeweiligen Grundherren ausgetragen. In diesem Fall waren es der Abt Andreas vom Kloster Münchaurach und der Adelige Darius von Heßberg als Schutzherr für die Gemeinde Oberreichenbach. Anlass war das Behüten der Stoppelfelder nach der Getreideernte. Die sogenannte Stoppelhut war von alters her geregelt. In der Dorfordnung Oberreichenbachs von 1519 wird sogar ein Schaftrieb-Brief erwähnt, der leider nicht überliefert ist.
Die Stoppelweide lag natürlich nicht auf den Tag genau fest. Sie richtete sich nach den Witterungsverhältnissen. Verständlicherweise kann sich die Ernte um Wochen verschieben.
Dies wird wohl hier der Streitanlass gewesen sein. In unserem Bereich waren gewisse Stichtage festgelegt, und zwar: Laurenzi (10. August) für das Winterfeld und Bartholomäi (24.
August) für das Sommerfeld. Nach den von den Dorfmeistern festgelegten Termin durfte der Gemeindehirte die Felder, also das Unkraut, behüten. Der Kuhhirte hatte das Vorrecht, dann folgten die Schafe und zuletzt durften die Gänse noch einmal darauf gehütet werden. Der Schäfer konnte also erst dem Kuhhirten folgen. Der Nankenhofer Schäfer (Nankenhof war der Schafhof des Klosters Münchaurach) hatte wahrscheinlich nicht den Kuhhirten abgewartet. Als Schadensersatz hatten sich die Oberreichenbacher drei Hammel aus der Herde
weggenommen und sich dabei auf ihren Heßberg berufen, den der Schäfer natürlich
verfluchte.
Aus dem umfangreichen Schrifttext über diese „Irrung“, der aus der Zeit der Regentschaft des Markgrafen Friedrich des Älteren (1486-1515) stammt, ist vieles, da es sich um Manuskripte handelt, schwer zu entziffern. Hier wird ein Manuskript zur Veranschaulichung abgebildet: